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Weiterbildung für Beschäftigte

Beruflich weiterkommen. Im Job.

Auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann eine berufliche Weiterbildung gefördert werden. Wir helfen dir und deinem Unternehmen, Qualifizierungsziel, zugelassenen Kurs, zeitlichen Rahmen und nächsten Schritt verständlich zusammenzubringen.
Arbeitsverhältnis
Beschäftigung bleibt bestehen
Kursumfang
Mehr als 120 Stunden
Zulassung
Träger und Maßnahme geprüft
Förderung
Kosten- und Entgeltzuschuss möglich

Beschäftigtenförderung

Wann kann Weiterbildung im Job gefördert werden?

Entscheidend sind ein nachhaltiges Qualifizierungsziel, eine förderfähige Weiterbildung und die Abstimmung mit deinem Unternehmen. Art und Höhe der Förderung werden individuell geprüft.

Weiterbildung

Nachhaltig statt kurzfristig

Die Weiterbildung muss über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und mehr als 120 Stunden umfassen. Träger und Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.

  • Beruflich verwertbare Kompetenzen
  • Mehr als 120 Stunden Umfang
  • Zugelassener Träger und Kurs
  • Keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulung
Unternehmen

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber ist in die Planung und Antragstellung eingebunden. Während der Weiterbildung besteht das Arbeitsverhältnis fort; für den Bildungszeitraum kann eine vollständige oder teilweise Freistellung vereinbart werden.

  • Qualifizierungsbedarf gemeinsam klären
  • Arbeitszeit und Kurszeiten abstimmen
  • Entgeltfortzahlung berücksichtigen
  • Antrag vor Weiterbildungsbeginn stellen
Mögliche Leistungen

Kurskosten und Arbeitsausfall

Je nach Voraussetzungen können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Betriebsgröße und Förderfall ab.

  • Zuschuss zu Lehrgangskosten
  • Arbeitsentgeltzuschuss möglich
  • Besondere Konditionen bei Berufsabschlussziel
  • Verbindliche Entscheidung durch die Förderstelle

Qualifizierungsweg

Weiterbildung im Betrieb wirksam planen

Eine gute Planung verbindet den Kompetenzbedarf des Unternehmens mit deinem beruflichen Entwicklungsschritt und den Fördervoraussetzungen.

01

Qualifizierungsbedarf klären

Beschreibe, welche Aufgaben sich verändern, welche Kompetenzen künftig gebraucht werden und wie du dich im Unternehmen weiterentwickeln möchtest.

02

Arbeitgeber einbeziehen

Stimme Ziel, zeitlichen Rahmen, Freistellung und Entgeltfortzahlung frühzeitig mit deinem Arbeitgeber ab.

03

Förderfähigen Kurs auswählen

Wähle einen zugelassenen Kurs mit mehr als 120 Stunden, der über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht und zum Qualifizierungsbedarf passt.

04

Kursdaten aufbereiten

Wir stellen Kursziel, Inhalte, Dauer, Lernform und Starttermin verständlich zusammen, damit Beschäftigte und Unternehmen dieselbe Entscheidungsgrundlage haben.

05

Förderung vorab beantragen

Das Unternehmen stimmt die Fördermöglichkeit mit dem Arbeitgeber-Service ab und reicht den erforderlichen Antrag vor Beginn der Weiterbildung ein.

06

Freigabe und Start abstimmen

Erst nach Klärung der Förderung werden Teilnahme, Freistellung und Kursstart verbindlich abgestimmt. So bleiben Zuständigkeiten und Erwartungen klar.

Weiterbildung
im Job
gemeinsam planen

Wir bereiten Kursziel, Inhalte, Umfang und zeitlichen Rahmen so auf, dass du und dein Arbeitgeber die Weiterbildung fundiert besprechen könnt.

Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.