Fahrerlaubnis Klassen D, DE, D1, DE1
Grundqualifikation IHK
Seit dem 10. 9. 2008 gelten für alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Klassen D1, D1E, D und DE die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für Fahrer von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr der Klassen C1, C1E, C und CE.
Es gibt drei Möglichkeiten diese Grundqualifikation zu erwerben:
- Alle Auszubildenden zur Fachkraft im Fahrbetrieb, die eine dreijährige Lehrzeit mit anschließender erfolgreicher Gesellenprüfungvor der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren, haben hiermit auch die Grundqualifikation erworben.
- Durch eine Prüfung vor der IHK lässt sich diese Vorschrift ebenfalls erfüllen. Die theoretische Prüfung dauert 240 Min., die praktische Prüfung 210 Min.
- Eine Kombination aus Schulung und Prüfung, die beschleunigte Grundqualifikation.
Die Ausbildung umfasst 140 Zeitstunden, von denen 10 Std. praktischer Unterricht sind. Die Prüfungsdauer reduziert sich auf 90 Min., eine praktische Prüfung gibt es hier nicht.
Fahrerlaubnis allgemein
Klasse D
- Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge die zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
- Ein Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
Klasse DE
- Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.
Klasse D1
- Diese Klasse erlaubt es, Kraftfahrzeuge zu führen, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
- Die Länge des Fahrzeuges darf maximal 8 Meter betragen.
- Ein Anhänger mit einem zG von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
Klasse D1E
- Diese Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg bestehen.
Dauer / Ablauf
Theorie
- Klasse D
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 18 Doppelstunden (Zusatzstoff) - Klasse D (bei Vorbesitz der Klasse C1)
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 12 Doppelstunden (Zusatzstoff) - Klasse D (bei Vorbesitz der Klasse C)
- 6 Doppelstunden (Grundstoff)
- 8 Doppelstunden (Zusatzstoff)
Praxis
- Fahrzeugtechnik
- Abfahrtkontrolle
- Mängelerkennung
- Störungsbeseitigung - fahrtechnische Grundausbildung (erst Solo, dann Zug)
- Fahrausbildung
- Grundaufgaben
- Verbinden und Trennen (bei Klasse E) - besondere Ausbildungsfahrten
Voraussetzungen
Um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE erwerben zu können, muss der Behörde mitgeteilt werden:
- die Personalien sowie ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- die ausbildende Fahrschule
Diesem Antrag sind zusätzlich die folgenden Unterlagen beizufügen:
- amtlicher Nachweis der Geburt
- ein biometrisches Passbild
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung augen-/ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
FEV-Testung
Der Test für die Erteilung / Verlängerung umfasst fünf Bereiche: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit.
Als Profi-Fahrer müssen Sie:
- schneller reagieren,
- sicherer und flexibler fahren,
- Risiken besser einschätzen und
- stets wachsam und belastbar sein.
Ärztliche Untersuchungen
- allgemeinärztlich und augenärztlich
Praxistraining Reiseverkehr
Im Praxistraining Reiseverkehr lernen Sie alle relevanten Bereiche eines Omnibusunternehmens kennen.
Sie befördern Personen zu unterschiedlichen Reisezielen. Vor Fahrtantritt überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Bordgeräte und stellen die Funktions- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sicher. Vor Fahrtbeginn verstauen Sie das Gepäck der Gäste im Laderaum oder Anhänger. Sie informieren die Reisenden über die Dauer und Besonderheiten der Strecke und erklären die Busausstattung.
Während der Fahrt orientieren Sie sich mithilfe von Navigationsgeräten und organisieren in regelmäßigen Abständen Rast- und Essenspausen, bei denen Sie Snacks und Getränke verkaufen.
Wenn Störungen auftreten, informieren Sie die Fahrgäste. Wenn es während der Fahrt zu Konflikten kommt, greifen Sie als Fahrer verantwortungsbewusst ein, gehen auf die Gäste ein und lösen schwierige Situationen freundlich, aber bestimmt.
Praxistraining Linienverkehr
Im Praxistraining Linienverkehr lernen Sie kennen, wie in einem ÖPNV-Unternehmen Personen im Linienverkehr befördert werden.
Vor Fahrtantritt überprüfen Sie als Fahrer die Funktionen des Fahrzeuges auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Als Busfahrer befahren Sie bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrplanzeiten.
An den Haltestellen nehmen Sie Fahrgäste auf und kontrollieren deren Fahrausweise. Sie verkaufen Fahrausweise und bedienen die elektronischen Kassensysteme. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Beratung der Fahrgäste.
Bei Störungen im Fahrbetrieb informieren Sie die Fahrgäste über Verspätungen, Störungsursachen und Abweichungen vom Fahrplan und geben Auskünfte über Anschlussmöglichkeiten. Nach Fahrtende erstellen Sie die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Fahrt und rechnen eingenommene Fahrgelder bei der zuständigen Stelle ab.